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Der Energiesparausweis für Vermieter

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1Der Energiesparausweis für Vermieter Empty Der Energiesparausweis für Vermieter Do Apr 24, 2008 5:03 am

Christian

Christian

Ohne Ausweis: Strafe für den Vermieter

Wenn die Immobilie also auch in Zukunft gut zu vermieten sein soll, sollte der Eigentümer investieren: in Energiesparberatung, gegebenenfalls in eine Sanierung und gezwungenermaßen in einen Energieausweis.

Schreibt der Eigentümer künftig eine Wohnung aus, für die er keinen Energieausweis vorlegen kann, drohen ihm Bußgelder zwischen 5.000 und 50.000 Euro.

Fristen für den Vermieter beim Energieausweis

Zunächst sollte der Vermieter erst einmal herausfinden, wie lange er noch Zeit hat, bis der Ausweis für seine Immobilie Pflicht wird. Für Wohnungen oder Häuser, die bereits vermietet sind, muss erst dann ein Energieausweis vorliegen, wenn ein Mieterwechsel stattfindet.

Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 1. Oktober 2007 Pflicht. Bei Altbauten entscheidet das Jahr der Fertigstellung und die Art des Gebäudes.

Bei Wohnhäusern, die bis 1965 fertiggestellt wurden, gilt der 1. Juli 2008 als Stichtag. Alle Wohngebäude, die später errichtet wurden, benötigen ab 1. Januar 2009 einen Energieausweis. Für Nichtwohngebäude ist der Ausweis erst ab 1. Juli 2009 Pflicht.

Energiesparberatung für Vermieter

Als nächster Schritt sollte der Vermieter je nach Zustand seiner Immobilie überlegen, ob er eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen will. Diese Beratung wird von einem unabhängigen Fachmann durchgeführt und vom Staat bezuschusst.

Durch die Beratung wird der Eigentümer dann unter Umständen auf Sanierungsbedarf an seinem Haus aufmerksam gemacht. Eine energetische Modernisierung kostet ihn natürlich erst einmal Geld, doch dadurch steigt auch der Wert seiner Immobilie.

Zwei verschiedene Energieausweise

Der Eigentümer muss allerdings beachten, dass es zwei Verfahren gibt, mit denen die Energieeffizienz eines Gebäudes eingestuft wird. Demnach ist eine bedarfsorientierte oder eine verbrauchsorientierte Prüfung nötig.

Bedarfsorientiert bedeutet, dass aufgrund der Bauweise und Materialien des Gebäudes auf den Energiebedarf geschlossen wird. Verbrauchsorientiert heißt dagegen, dass die Einstufung auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erfolgt.

Qual der Wahl für Vermieter

Bei den meisten Gebäuden ist das Verfahren frei wählbar. Doch es gibt auch Ausnahmen: Wenn eine Immobilie, für die der Bauantrag bis 1. November 1977 gestellt wurde, nicht mehr als vier Wohneinheiten hat, kann der Eigentümer nur noch bis zum 30. September 2008 wählen, ob er einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis haben will. Nach Ablauf dieser Frist werden für diese Gebäude nur noch Bedarfsausweise ausgestellt.

Sobald feststeht, welcher Ausweis beantragt werden soll, kann sich der Vermieter an einen Fachmann wenden. Dieser erfasst die Daten der Immobilie und stellt den Energieausweis aus.

Aussteller und Preise des Energieausweises

Adressen von zertifizierten Fachleuten in der Region kann der Vermieter zum Beispiel bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), bei Handwerks- und Architektenverbänden oder bei Verbraucherorganisationen erfragen.

Je nach Art des Ausweises fallen unterschiedlich hohe Kosten für den Energieausweis an. Da die Werte für den Verbrauchsausweis relativ einfach zu ermitteln sind, entstehen bei dem diesem Ausweis Gebühren zwischen etwa 50 und 100 Euro.

Dokumentation über den Energieverbrauch

Voraussetzung ist, dass der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre lückenlos dokumentiert ist. Schwierig werden kann das bei häufig wechselnden Mietverhältnissen, wenn die Mieter ihren Verbrauch direkt mit den Versorger-Unternehmen abrechnen.

Ein Bedarfsausweis ist in der Regel um einiges teurer als der Verbrauchsausweis. Der Grund dafür liegt beim Aufwand: bei älteren Gebäuden ist es oft schwierig nachzuvollziehen, welches Baumaterial verwendet wurde.

Bei Energieausweisen kann der Vermieter die Preise verhandeln

Ein Fachmann muss die Immobilie genau unter die Lupe nehmen, um den Energiebedarf ermitteln zu können. Die Preise für die Untersuchung und die Ausstellung des Ausweises sind frei verhandelbar.

Je nach Energieeffizienz wird die Immobilie im Energieausweis einer bestimmten Kategorie zugeordnet: von grün für sehr gut bis rot für sehr schlecht. Der Ausweis ist dann ab Ausstellungsdatum zehn Jahre lang gültig.

Vermieter ist nicht zu Sanierung verpflichtet

Für den Vermieter ist es wichtig zu wissen, dass er nicht verpflichtet ist, sein Haus zu sanieren, wenn es im Energiepass mit schlechten Werten deklariert ist. Der Vermieter sollte lediglich sicherstellen, dass neue Mieter sehen, in welche Kategorie das Haus fällt. So vermeidet er Missverständnisse und Nachforderungen seitens der Mieter.

meineimmobilie.de-Tipp:
Falls Sie sich zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis entscheiden dürfen, sollten Sie folgendes bedenken: Nur, wenn Sie einen bedarfsorientierten Ausweis ausstellen lassen, können Sie von der staatlichen KfW-Bank eine Förderung für die Sanierung Ihrer Immobilie bekommen.

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