Volks- und Gebäudezählung als Vorstufe für Zwangshypotheken?
Michael Grandt
Deutschland muss sich darauf
vorbereiten, trotz Billionen-Staatsschulden für andere bankrotte
EU-Staaten zu haften. Dafür reichen aber die Steuereinnahmen nicht aus.
Die Volks- und Gebäudezählung verschafft der Regierung einen
verlässlichen Überblick über Eigentum, das nach dem Grundgesetz in
solchen Situationen die Eigentümer verpflichtet und vom Staat belastet
werden darf.
Es
gibt viele Gründe für die Volkszählung. Nur einen hat man der
Öffentlichkeit bislang verschwiegen: Sie bietet auch die Basis dafür,
dass sich der Staat künftig auf Kosten der Immobilienbesitzer
entschulden könnte. Unabhängig vom parteipolitischen Ausgang der
nächsten Bundestagswahl 2013 werden im Berliner Finanzministerium schon
jetzt Pläne dafür erarbeitet, wie die Bundesrepublik die aus den
Euro-Rettungsschirmen entstehenden künftigen extremen Belastungen
finanziell schultern kann. Weil die Sozialausgaben schon jetzt mehr als
die Hälfte der Staatseinnahmen ausmachen, gibt es keinen Spielraum mehr
für zusätzliche Belastungen. Und neue Schulden führen die Bundesrepublik
dorthin, wo Griechenland und andere EU-Staaten schon jetzt stehen. Also
muss man nach zusätzlichen Wegen der Finanzierung suchen. Alle im
Bundestag vertretenen Parteien haben auf diesem Weg zunächst einmal nur
die Möglichkeit von Steuererhöhungen, die als unpopuläre Maßnahmen
spätestens 2013 gleich in der ersten Hälfte der nächsten
Legislaturperiode in Kraft treten müssten. Die positive Nachricht dieser
künftigen Besteuerung nach dem jetzigen Stand lautet: Betriebsvermögen
werden geschont. Wer also ein landwirtschaftliches Betriebsgrundstück
oder einen Handwerksbetrieb hat, der kann ebenso beruhigt schlafen wie
die Leiter der Konzerne. Die schlechte Nachricht: Hauseigentümer, Erben,
Wertpapier- und Edelmetallbesitzer sowie Inhaber großer Vermögen werden
erheblich stärker belastet. Bei der Vorbereitung dafür hilft auch die
Gebäudezählung. Ihre Ergebnisse werden bei der geplanten Belastung der
Immobilienbesitzer unschätzbare Dienste leisten. Was also können jene,
die ständig mehr Milliarden benötigen, mit den Ergebnissen der
Gebäudezählung anfangen? Und welches sind die gesetzlichen Grundlagen
dafür, die wir offenkundig alle verdrängen? Eigentum verpflichtet. Haben
Sie Eigentum? Dann sollten Sie die Details kennen.
Den Volltext dieses Artikels lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Hintergrundinformationsdienstes KOPP Exklusiv.
Michael Grandt
Deutschland muss sich darauf
vorbereiten, trotz Billionen-Staatsschulden für andere bankrotte
EU-Staaten zu haften. Dafür reichen aber die Steuereinnahmen nicht aus.
Die Volks- und Gebäudezählung verschafft der Regierung einen
verlässlichen Überblick über Eigentum, das nach dem Grundgesetz in
solchen Situationen die Eigentümer verpflichtet und vom Staat belastet
werden darf.
Es
gibt viele Gründe für die Volkszählung. Nur einen hat man der
Öffentlichkeit bislang verschwiegen: Sie bietet auch die Basis dafür,
dass sich der Staat künftig auf Kosten der Immobilienbesitzer
entschulden könnte. Unabhängig vom parteipolitischen Ausgang der
nächsten Bundestagswahl 2013 werden im Berliner Finanzministerium schon
jetzt Pläne dafür erarbeitet, wie die Bundesrepublik die aus den
Euro-Rettungsschirmen entstehenden künftigen extremen Belastungen
finanziell schultern kann. Weil die Sozialausgaben schon jetzt mehr als
die Hälfte der Staatseinnahmen ausmachen, gibt es keinen Spielraum mehr
für zusätzliche Belastungen. Und neue Schulden führen die Bundesrepublik
dorthin, wo Griechenland und andere EU-Staaten schon jetzt stehen. Also
muss man nach zusätzlichen Wegen der Finanzierung suchen. Alle im
Bundestag vertretenen Parteien haben auf diesem Weg zunächst einmal nur
die Möglichkeit von Steuererhöhungen, die als unpopuläre Maßnahmen
spätestens 2013 gleich in der ersten Hälfte der nächsten
Legislaturperiode in Kraft treten müssten. Die positive Nachricht dieser
künftigen Besteuerung nach dem jetzigen Stand lautet: Betriebsvermögen
werden geschont. Wer also ein landwirtschaftliches Betriebsgrundstück
oder einen Handwerksbetrieb hat, der kann ebenso beruhigt schlafen wie
die Leiter der Konzerne. Die schlechte Nachricht: Hauseigentümer, Erben,
Wertpapier- und Edelmetallbesitzer sowie Inhaber großer Vermögen werden
erheblich stärker belastet. Bei der Vorbereitung dafür hilft auch die
Gebäudezählung. Ihre Ergebnisse werden bei der geplanten Belastung der
Immobilienbesitzer unschätzbare Dienste leisten. Was also können jene,
die ständig mehr Milliarden benötigen, mit den Ergebnissen der
Gebäudezählung anfangen? Und welches sind die gesetzlichen Grundlagen
dafür, die wir offenkundig alle verdrängen? Eigentum verpflichtet. Haben
Sie Eigentum? Dann sollten Sie die Details kennen.
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