Kosten beim TÜV/Dekra/GTÜ usw. (leider kann man keine definitiven
Preise nenne, da diese schwanken und sich oft ändern. hiermit müsst ihr
grob rechnen)
Hauptuntersuchung: ca 45-50 €
Abgasuntersuchung: ca 25-40 €
Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 35€ bis ca 50€, auch nach Aufwand gestaffelt
Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca ab 50€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen,
Gutachtenbeschaffung, etc...
Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein
gültiges Teilegutachten oder eine ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene
Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b.
Fahrwerk und Reifen.
Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.
Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, wird teilweise
nur einmal abgerechnet oder teilweise ein Rabatt gewährt. In den
meisten fällen wirds günstiger als lauter einzelne Eintragungen.
weitere Infos findet ihr auch bei der Dekra, TÜV, GTÜ usw. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Hauptuntersuchung
Gehen Sie einfach die Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle
Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Kfz bei der
Hauptuntersuchung eine gute Figur.
1. Beleuchtung
Funktionieren alle Lampen und Kontroll-Lämpchen im Armaturenbereich?
Sind Leuchtengehäuse unbeschädigt (kein Kondenswasser, keine Steinschläge, Reflektoren nicht blind)?
Funktionieren alle Lampen?
Ist die Lichtstärke aller Lampen gleich?
2. Räder und Bereifung
Sind die Felgen ohne Schäden oder Verformungen?
Sind die Reifen ohne Schäden wie Einschnitte, Beulen oder Risse (auch die Reifenflanken)?
Ist das vorgeschriebene Mindestprofil (Pkw 1,6 mm in den Hauptprofilrillen) bei jedem Reifen vorhanden?
3. Korrosion
Sind keine ernsthaften Durchrostungen sichtbar?<
Besonders beachten:
Bodengruppe, Auspuffanlage, tragende Teile wie Schweller und Längsträger, Federbein-Aufnahmen im Motorraum und Kofferraum.
4. Flüssigkeitsstände
Ist die Bremsflüssigkeit zwischen Maximum und Minimum?
Ist die Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden?
Verlieren Motor oder Getriebe kein Öl?
5. Lenkung
Treten keine Geräusche beim Lenken auf?
Ist die Lenkung bei jedem Einschlag leichtgängig?
Ist das Lenkspiel gering?
6. Bremsen
Rastet die Handbremse sicher ein, ist sie wieder leicht zu lösen?
Ist der Handbremshebel vor dem oberen Anschlag schon fest?
Fußbremse: Spricht die Bremse frühzeitig und kräftig an (ausreichende Verzögerung)?
Starkes Bremsen: Bleibt der Wagen in der Spur?
Sind die Gummibeläge der Pedale vorhanden und rutschfest?
7. Sonstiges
Ist die Batterie fest verankert?
Sind keine scharfkantigen Teile am Fahrzeug (z. B. eine abgebrochene Antenne)?
Ist die Frontscheibe ohne größere Steinschläge, Kratzer oder Sprünge?
Ist die Hupe in Ordnung?
Ist das Kennzeichen gut lesbar?
Ist der Scheibenwischergummi in Ordnung?
Sind sämtliche Spiegel optisch einwandfrei?
Sind alle Veränderungen am Fahrzeug in den Papieren eingetragen?
Sind die Gurte in Ordnung?
Funktioniert das Lenkradschloß?
Funktioniert das Gebläse?
Ist der Verbandskasten komplett (Alter beachten) und im Kfz?
Ist das Warndreieck in Ordnung und im Kfz?
Ist die Anhängesteckdose in Ordnung?
Ist die Fahrzeug-Ident.-Nr. lesbar?
Stimmt das Typenschild überein?
Das ist hier allerdings nur eine unverbindliche Liste, was von einem
Fahrzeughalter ohne weitere Hilfmittel, wie beispielsweise
Bremsenprüfstand und Hebebühne an seinem Auto geprüft werden kann.
Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit!!!
Bei der Durchführung einer HU werden selbstverständlich noch weitere Prüfpunkte "abgearbeitet"!
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die
Gültigkeit der Hauptuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen der AU überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die
Gültigkeit der Abgasuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.
(Quelle für Bußgelder: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können], Stand 02/2007)
Preise nenne, da diese schwanken und sich oft ändern. hiermit müsst ihr
grob rechnen)
Hauptuntersuchung: ca 45-50 €
Abgasuntersuchung: ca 25-40 €
Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 35€ bis ca 50€, auch nach Aufwand gestaffelt
Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca ab 50€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen,
Gutachtenbeschaffung, etc...
Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein
gültiges Teilegutachten oder eine ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene
Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b.
Fahrwerk und Reifen.
Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.
Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, wird teilweise
nur einmal abgerechnet oder teilweise ein Rabatt gewährt. In den
meisten fällen wirds günstiger als lauter einzelne Eintragungen.
weitere Infos findet ihr auch bei der Dekra, TÜV, GTÜ usw. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Hauptuntersuchung
Gehen Sie einfach die Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle
Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Kfz bei der
Hauptuntersuchung eine gute Figur.
1. Beleuchtung
Funktionieren alle Lampen und Kontroll-Lämpchen im Armaturenbereich?
Sind Leuchtengehäuse unbeschädigt (kein Kondenswasser, keine Steinschläge, Reflektoren nicht blind)?
Funktionieren alle Lampen?
Ist die Lichtstärke aller Lampen gleich?
2. Räder und Bereifung
Sind die Felgen ohne Schäden oder Verformungen?
Sind die Reifen ohne Schäden wie Einschnitte, Beulen oder Risse (auch die Reifenflanken)?
Ist das vorgeschriebene Mindestprofil (Pkw 1,6 mm in den Hauptprofilrillen) bei jedem Reifen vorhanden?
3. Korrosion
Sind keine ernsthaften Durchrostungen sichtbar?<
Besonders beachten:
Bodengruppe, Auspuffanlage, tragende Teile wie Schweller und Längsträger, Federbein-Aufnahmen im Motorraum und Kofferraum.
4. Flüssigkeitsstände
Ist die Bremsflüssigkeit zwischen Maximum und Minimum?
Ist die Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden?
Verlieren Motor oder Getriebe kein Öl?
5. Lenkung
Treten keine Geräusche beim Lenken auf?
Ist die Lenkung bei jedem Einschlag leichtgängig?
Ist das Lenkspiel gering?
6. Bremsen
Rastet die Handbremse sicher ein, ist sie wieder leicht zu lösen?
Ist der Handbremshebel vor dem oberen Anschlag schon fest?
Fußbremse: Spricht die Bremse frühzeitig und kräftig an (ausreichende Verzögerung)?
Starkes Bremsen: Bleibt der Wagen in der Spur?
Sind die Gummibeläge der Pedale vorhanden und rutschfest?
7. Sonstiges
Ist die Batterie fest verankert?
Sind keine scharfkantigen Teile am Fahrzeug (z. B. eine abgebrochene Antenne)?
Ist die Frontscheibe ohne größere Steinschläge, Kratzer oder Sprünge?
Ist die Hupe in Ordnung?
Ist das Kennzeichen gut lesbar?
Ist der Scheibenwischergummi in Ordnung?
Sind sämtliche Spiegel optisch einwandfrei?
Sind alle Veränderungen am Fahrzeug in den Papieren eingetragen?
Sind die Gurte in Ordnung?
Funktioniert das Lenkradschloß?
Funktioniert das Gebläse?
Ist der Verbandskasten komplett (Alter beachten) und im Kfz?
Ist das Warndreieck in Ordnung und im Kfz?
Ist die Anhängesteckdose in Ordnung?
Ist die Fahrzeug-Ident.-Nr. lesbar?
Stimmt das Typenschild überein?
Das ist hier allerdings nur eine unverbindliche Liste, was von einem
Fahrzeughalter ohne weitere Hilfmittel, wie beispielsweise
Bremsenprüfstand und Hebebühne an seinem Auto geprüft werden kann.
Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit!!!
Bei der Durchführung einer HU werden selbstverständlich noch weitere Prüfpunkte "abgearbeitet"!
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die
Gültigkeit der Hauptuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen der AU überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die
Gültigkeit der Abgasuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.
(Quelle für Bußgelder: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können], Stand 02/2007)