Folie / Aufkleber Plotten kann ich günstig! Preisgünstig,? Ja, kann man sagen, da
grundsätzlich eine hochwertige Folie verwendet wird!
Zum Thema Fahrer- und Beifahreseite Scheiben tönen:Mit demThema beschäftige ich mich nun schon seid Jahren, auch durch meine Arbeit bedint!
Leider geistern immer wieder Meinungen und Aussagen durch die Gegend, die jeden "Fachmann" erblassen lassen!
Das mit dem "Hausarzt" ist z.B. so eine Ausrede und wird vielleicht von unwissenden Polizisten gedulded, aber auf keinem Fall vom TÜV und von Unfallgutachtern!
Begründung:1) Der Hausarzt kann überhaupt keine Atest über Allergie in jeglich Form ausstellen!
Dazu muss mann zu einem Facharzt, meist Hautarzt!!
2) Wer eine Sonnen- oder Lichtallergie hat, der darf auf Grund der Gefahr von Allergieschocks am Straßenverkehr NICHT teil nehmen! Auch nicht bei einer "leichten"! Klar, sonderregelung bestättigen die Regel!
3) In jedem Fall gilt die STVZO! Hier gilt Grundsätzlich, dass an den Seitenscheiben bis zu 10% Tönung vorhanden sein darf. Die meisten Colorverglassungen haben nun schon 6-8% Tönung! Somit es es auch mit Sondereintragungen und Sondergutachten laut STVZO NICHT vorgesehen.Ausnahme: Diplomatenfahrzeuge mit CC-Zulassungen!
4) Es ist in der Straßenverkehsordnung vorgesehen, dass zwischen den Verkehsteilnehmern ein "Blickkommunikation" stattfinden MUSS! Dies wird durch eine Tönung behindert oder sogar unterbunden! Daher nicht Zulässig!
Jeder Profezionelle Scheibentöner, der dies Beruflich als Arbeit Ausführt, wird inzwischen sogar bei Unfällen, die sich auf die Einschränkung des Sichtfeldes beziehen mit einem Anteil von bis zu 40% des Gesamtshadens zur Kasse gebeten, es sei denn die haben sich eine "Belehrung" vom Kunden
unter Zeugen unterschreiben lassen! Dazu gibt es inzwischen 9 Urteile quer durch Deutschland!
Rechtliches laut einem bekannten Anwalt:
Wer es dennoch macht (auch in Eigenregie!) und selbst wenn derjenige einen Tüv-Prüfer findet, der das Einträgt, so ist es dennoch nicht zugelassen. Die Folge hier sind das Fahren (Teilnahme am fließenden Verkehr) mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, was dazu führt, dass das Fahrzeug auch nicht Versichert ist! Somit haftet der Innhaber und Fahrer des Fahrzeuges bei Schäden selbst!
Die Versicherung würde zwar die Summe IMMER vorstrecken, sich diese aber dann zurückholen! Dies kann bei Körperverletzungen schnell ma in die 100-Tausend gehen!!!