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Instandhaltungspflich des Vermieters

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1Instandhaltungspflich des Vermieters Empty Instandhaltungspflich des Vermieters Do Apr 24, 2008 4:53 am

Christian

Christian

So hat der Vermieter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 535) Sorge dafür zu tragen, dass die Wohnung für den Mieter in einem ordnungsgemäßen, bewohnbaren Zustand ist.

Unter diese Instandhaltungspflicht fällt alles, was zur Wohnung gehört - Türen und Fenster, Elektro- und Sanitärinstallationen, Fußböden, Decken und Wände, aber auch Keller, Treppenhaus und Speicher.

Instandhaltungspflicht des Vermieters

Kommt der Vermieter seinen Instandhaltungspflicht nicht nach, dann können früher oder später Wohnungsmängel auftreten - undichte Türen und Fenster, feuchte Wände, Ausfall der Heizung, kein Licht im Flur - das sind nur einige Beispiele. Solche Mängel muss der Vermieter auf eigene Kosten beheben.

Das selbe gilt für Modernisierungsmaßnahmen wie beispielsweise dem Austausch eines Boilers. Der Mieter zahlt nur, wenn er Schäden selbst verschuldet oder regelmäßige Schönheitsreparaturen im Mietvertrag stehen. Wie der Mieter allerdings seine Wohnung einrichtet ist ihm selbst überlassen. Das selbe gilt für die Sauberkeit der Wohnung.

Um allerdings die Verwahrlosung einer Wohnung zu vermeiden, kann der Vermieter die Besichtigung der Mietwohnung nach vorheriger Anmeldung vereinbaren.

Betritt der Vermieter, ohne sich anzumelden, in Abwesenheit des Mieters die Wohnung mit einem Zweitschlüssel, ist dies Hausfriedensbruch. Der Mieter hat dann das Recht, fristlos zu kündigen. Auch darf derVermieter keinen Zweitschlüssel zur Wohnung besitzen , es sei denn, der Mieter hat dies erlaubt.


Datum: 16.04.2008 / Autoren: heihec / Bildquelle: ©[2008] JupierImages Corporation

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