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Erstaunliches über die GEZ

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1Erstaunliches über die GEZ Empty Erstaunliches über die GEZ Mi Apr 18, 2012 3:42 pm

Christian

Christian

Geheime Kommandosache: Erstaunliches über GEZ-Gebührenbeauftragte
Bernd Höcker
Sie schleichen um Häuser herum, führen peinliche Befragungen durch und verfertigen Zwangsanmeldungen von Rundfunkgeräten, welche die Bürger angeblich zum Empfang bereit halten: die Rundfunkgebührenbeauftragten. Geheimgehalten wird nahezu alles rund um diese Tätigkeit. Meine Recherchen waren daher auch schwierig. So hatte ich beim NDR und beim RBB je einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt, um allgemeine Unterlagen über die Zusammenarbeit zwischen den Rundfunkanstalten und den Beauftragten zu erhalten. Beispielsweise die Vergütungsregelung und Verhaltensanweisungen.

Beide Anstalten hatten sich mit aller Kraft dagegen gewehrt, mir Auskünfte zu erteilen. Mit dem RBB bin ich in ein von vornherein aussichtsloses Gerichtsverfahren eingestiegen und habe wegen


der Aussichtslosigkeit aufgegeben. Der RBB hat nämlich von vornherein erkennen lassen, dass er durch alle Instanzen zu gehen bereit war, und somit hätte ich das Ergebnis bestenfalls erst Jahre später erhalten. Vom NDR erhielt ich ebenfalls eine Absage auf mein Auskunftsersuchen, woraufhin ich eine Eingabe bei der Kieler Staatskanzlei einreichte. Nach einer Anfrage der Staatskanzlei beim NDR antwortete dieser mit einem dreiseitigen Brief, um die Nichtherausgabe der Unterlagen juristisch zu begründen. Kostprobe: Die Freigabe von Informationen über den Beauftragtendienst könne »dazu führen, dass ein – unzulässiger – mittelbarer Einfluss auf die Programmgestaltung entsteht.« Das Verfahren des Gebühreneinzugs falle »insgesamt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG.« Der NDR befürchte nämlich dadurch »Einflüsse, welche die Programmtätigkeit mittelbar beeinträchtigen können« sowie eine Art Schere im Kopf, nämlich, dass so etwas »bereits im Vorfeld als Druckmittel wirken und eine Art ›Selbstzensur‹ fördern« könne. Wohl gemerkt: Es ging mir nicht um Einzelverträge mit persönlichen Daten, sondern um ganz allgemeine Regeln der Zusammenarbeit.
 
 
Soviel also zu meinen Recherchen bei den Öffentlich-Rechtlichen. Ich bekam die Unterlagen dennoch auf anderem Wege.
 
Vielleicht ist es besser zu verstehen, warum möglichst nichts über die Tätigkeit der Gebührenbeauftragten an die Öffentlichkeit gelangen darf, wenn man sich anguckt, was ich unter anderem durch die Analyse der mir dann zugänglichen Unterlagen sowie durch ausführliche mündliche und schriftliche Informationen mehrerer Aussteiger erfahren habe. Außerdem habe ich diverse Fälle ausgewertet, in denen Gebührenbeauftragte eine entscheidende Rolle gespielt haben.
 
Ich möchte die Punkte hier nur kurz nennen. Ausführlich finden Sie hierzu unterschiedliche Berichte in meinen Büchern »Die rechtliche Stellung von Rundfunkgebührenbeauftragten«, »GEZ abschaffen!« und »Blockwart-TV«.
 
Gebührenbeauftragte sind keine Angestellten oder Beamte, sondern selbstständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Erfolg bezahlt werden. Ihre Aufgabe ist es, »Schwarzseher und -hörer« dingfest zu machen und zur Anmeldung der »zum Empfang bereit gestellten« Geräte zu zwingen (im GEZ-Jargon: »Teilnehmergewinnung«).
 
Bei Nachzahlungen erhalten sie eine Provision von 40 Prozent der eingetriebenen Gebühren. Besonders erfolgreiche Beauftragte erhalten zusätzlich halbjährlich eine großzügige Bonusprämie. Es wird in Einzelfällen bis zu zwanzig Jahre rückwirkend nacherhoben.
 
Wenn sie keine Gebühren eintreiben können, erhalten sie kein Geld und werden auch ziemlich schnell wieder ihren Arbeitsplatz los. Sie stehen also ständig im Spannungsfeld zwischen Gier und Angst.
 
Die selbstständigen Beauftragten erhalten Zugriff auf die bundesweiten Datenbestände aller Rundfunkteilnehmer – also nicht nur auf die Teilnehmerdaten der eigenen Rundfunkanstalt. In dieser GEZ-Teilnehmerdatei gibt es (meinen mehrfach abgeglichenen Informationen zufolge) keine Sperrvermerke, wie diese bei Meldedaten der Einwohnermeldeämter für besonders gefährdete Personen möglich sind.
 
Der Beauftragtendienst ist überwiegend in einem Pyramidensystem organisiert. Das heißt, es gibt so genannte Hauptbeauftragte (HBA), die einen Vertrag mit der jeweiligen Landesrundfunkanstalt haben. Diese können wiederum Verträge mit Unterbeauftragten (UBA) abschließen, die für die HBA arbeiten und mit ihnen auch abrechnen. UBA haben also keinen Vertrag mit der Rundfunkanstalt. Der HBA zahlt ihnen direkt ihren Anteil aus. In einem konkreten Fall bekam der UBA vom HBA einen Anteil von sieben Prozent bei Nachzahlungen, während der HBA 40 Prozent kassiert hatte. Der HBA bekommt also Geld, das er selber eingetrieben hat und zusätzlich Geld, das seine diversen UBA besorgt haben.
 
Eine ihrer Aufgaben ist es, die Bürger zu beraten. Dafür erhalten sie jedoch kein Geld.
 
Die Beauftragten werden von den Anstalten in jeder Hinsicht unterstützt. So hatten sich zum Beispiel verschiedene Bürger beim NDR (mit entsprechenden Zeugenunterschriften) dagegen beschwert, dass sich ein bestimmter Beauftragter wie folgt vorgestellt hatte: »Ich bin Beamter von der GEZ, Sie haben mir Auskunft zu erteilen!«. Nichts geschah.
 
In Bayern ging ein Beauftragter umher und sagte zu einem Autohalter, der nicht mehr wusste, wann er sein Auto zugelassen hatte: »Das tut auch nichts zur Sache, ich komme an alle relevanten Daten ran!« – Der GEZ-Mann war nämlich zusätzlich Mitarbeiter einer Autoversicherung. Eine Beschwerde beim BR blieb ohne Erfolg.
 
Eine andere Geschädigte sollte gegenüber dem SWR folgende eidesstattliche Erklärung abgeben: »Ihr GEZ-Beauftragter kann sich zu jeder Zeit unangemeldet vor Ort davon überzeugen«, nämlich davon, dass die Frau keine Rundfunkgeräte hatte. Noch einmal in anderen Worten: »Ich schwöre, dass ich jederzeit, also 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche, einen unangemeldet auftauchenden GEZ-Beauftragten zu mir reinlasse, damit er meine Räume nach Rundfunkgeräten durchstöbern kann.«
 
Am Schluss des Besuchs eines Rundfunkgebührenbeauftragten steht oft eine Zwangsanmeldung. Das bedeutet, dass nicht der Bürger den Anmeldezettel ausfüllt, sondern der Rundfunkgebührenbeauftragte. Er schätzt mehr oder weniger verlässlich die Anzahl der Rundfunkgeräte und einen Nachzahlungszeitraum. Die Rundfunkanstalt legt daraufhin die zu zahlenden Gebühren fest.
 
Mehr über die Tricks der Gebührenbeauftragten, über Zwangsanmeldungen und wie man sich wehren kann, finden Sie in meinem Buch »Nie wieder Rundfunkgebühren!«.
 
Beim Thema Rundfunkgebühren und Rundfunkbeitrag ist sehr auffällig, wie leichtfertig hier gegen das Grundgesetz verstoßen wird. So zum Beispiel gegen die Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz; gegen Art. 2 Abs. 1, also die freie Entfaltung der Persönlichkeit oder gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1.
 
Bei den Rundfunkgebührenbeauftragten kommt nun mindestens noch ein weiterer Verstoß hinzu, nämlich gegen den Artikel 33 Abs. 4, den ich hier zum besseren Verständnis zitieren möchte:
 
»Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.«
 
Bei der Konstruktion des Berufs des Rundfunkgebührenbeauftragten haben wir es aber nicht mit einem neutralen Ermittler zu tun, sondern damit, dass ein Mensch zum einen durch Gier und zum anderen durch Angst getrieben ist, möglichst hohe Einnahmen für die Rundfunkanstalt zu erzielen.
 
So sieht die Wirklichkeit unserer öffentlich-rechtlichen Systeme aus.
 
 
 
 
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