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GEZ-Sklavenvertrag 2013 – Offene Email an die CDU

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Christian

Christian

In den drei Artikeln »GEZ-Gebühren 2013: Wie unsere Grundrechte ausgehebelt werden«, »Die neue GEZ-Gier: Über Schlösser und TV-Stars« sowie »GEZ-Gier 2013: Wie wir uns erfolgreich wehren können« hatte ich ja bereits auf die Ungerechtigkeiten hingewiesen, die uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Geldeintreiberbehörde GEZ bescheren. Man muss dabei aber auch im Auge behalten, dass die Ursache dieser Missstände nicht primär bei den Anstalten und der GEZ zu suchen ist, sondern dass ihre Machtfülle per Gesetz von unseren so genannten Volksvertretern beschlossen wurde.

Die Anstalten und die GEZ nutzen nur die Gesetze, deren Bestimmungen sich ab 2013 noch einmal zum Nachteil der Bevölkerung verschärfen werden. Die Anstalten »dürfen« uns nämlich hemmungslos ausnehmen und zwar gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) und
ab 2013 nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Ganz so, als »dürfte« man Geschäfte plündern, wenn Ladendiebstahl per Gesetz legalisiert worden wäre.

Da ich seit 21 Jahren Mitglied der CDU bin, habe ich mir ein Herz gefasst und meine Bundesvorsitzende Angela Merkel in einer »Offenen Email« angeschrieben und sie um eine Stellungnahme gebeten. Ich schäme mich einfach dafür, dass Politiker meiner Partei einen derartigen Sklavenvertrag zu verantworten haben, der uns Bürger dazu zwingt, verwöhnte, millionenschwere »Fernsehstars« fortwährend mit unserem Geld zu versorgen, auch wenn wir das System, für das sie tätig sind, komplett ablehnen und deren »Dienste« gar nicht wünschen.

Im Gegensatz zu einem Offenen Brief (per gelber Post) erkennt der Adressat bei einer Email unmittelbar in der Kopiezeile (CC), dass die Mail gleichzeitig an bestimmte weitere – für ihn wichtige – Adressaten gegangen ist. Allein dadurch gewinnt die Mail an Gewicht und kann vom Empfänger nur schlecht ignoriert werden. In dieser Offenen Email hatte ich verschiedene Medien und Behörden im CC-Bereich angegeben. Wenn dann noch, wie jetzt hier bei Kopp Online, zusätzlich eine Veröffentlichung stattfindet, umso besser! Ich habe dieses Instrument bisher in wenigen, sehr heiklen Fällen eingesetzt und damit geradezu wundersame Erfolge erzielen können. Mal sehen, ob es diesmal ebenso gut läuft.

Nun also die Offene Email an meine Vorsitzende. Merkel war als Bundespolitikerin zwar nicht direkt an den Abstimmungen beteiligt, trägt aber dennoch als meinungsbildende Kraft in der Partei Mitverantwortung. Also auch landespolitisch. Ich habe ihr in der Mail – soweit mir dies in der Kürze möglich erschien – das ganze Elend unseres Rundfunksystems geschildert und ihr noch einmal klar gemacht, welche bösen Auswirkungen der neue, ab 2013 gültige, RBStV für die Bevölkerung in unserem Lande haben wird.

Hier nun meine Offene Email vom 7. Februar 2012:



Sehr geehrte Frau Vorsitzende Angela Merkel,

ich bin seit 21 Jahren Mitglied der Hamburger CDU und schreibe Ihnen, weil Sie meine Bundesvorsitzende sind und sicherlich auch meinungsprägend in der Gesamtpartei bis in die Länder hinein wirken.

Mit den Stimmen unserer Partei wurde im letzten Jahr in allen Bundesländern der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ratifiziert. In diesem ist, wie Sie wissen, geregelt, dass alle Menschen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen sind, auch solche, die weder ein Rundfunkgerät besitzen, noch diese Form der Monopolisierung der Medienlandschaft befürworten. Für mich hat sich nun die Frage gestellt, ob ich in der CDU überhaupt noch richtig bin.

Die Akzeptanz der Rundfunkgebühr und damit auch der Zwangsfinanzierung eines einzigen, ganz bestimmten Marktteilnehmers, ist in den letzten Jahren dramatisch gesunken. Statt dieses Phänomen zu analysieren und eine mögliche Lösung dieses Problems einer breiten Diskussion zugänglich zu machen, zielten die Politiker (inklusive die unserer Partei) auf eine totalitäre Lösung, bei der die Menschen mit massivem Zwang – und möglichst perfektioniert – davon abgehalten werden sollen, diesem ungerechten Rundfunksystem zu entfliehen. Symbolisch entspricht diese Lösung der früheren Berliner Mauer, welche unzufriedene DDR-Bürger von einer Flucht abhalten sollte.

Es wird immer behauptet, Rundfunkgebühr oder Rundfunkbeitrag seien geprägt durch ein Solidaritätsprinzip. Das Gegenteil ist der Fall! Ein Mensch mit geringem Einkommen zahlt nämlich exakt so viel an die Anstalten, wie ein Multimillionär. Damit hat der Geringverdiener möglicherweise bereits sein gesamtes Medienbudget für die Zwangsabgabe ausgeben müssen und kann sich dann kein Buch, keine Zeitschrift und keine CD mehr leisten. Das heißt er kann am Kulturleben nicht mehr adäquat teilnehmen, so wie man es in einem freiheitlichen Staat eigentlich können müsste. Er muss sich allein vom Zwangsfunk berieseln lassen und droht dabei geistig zu verkümmern, weil das Programm teilweise eine Zumutung ist und an Einseitigkeit kaum überboten werden kann. Wer dagegen über ein hohes Einkommen verfügt, der wird wohl kaum etwas davon mitbekommen, ob nun Rundfunkgebühr oder Rundfunkbeitrag, egal wie hoch – es stört ihn nicht wirklich in bedrohlicher Weise. Reiche wären ja als Gegner auch viel zu gefährlich! Deswegen gibt es keine vom Einkommen abhängige prozentuale Abgabe! Ziemlich hinterlistig, finde ich!

Auf der Nehmerseite wird die Beute großzügig verteilt. Entschuldigen Sie den Begriff »Beute«, aber das gegen den Willen des Bürgers eingeheimste Geld ist definitiv nicht als »Verdienst« zu bezeichnen.

Beispiele:

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden die Gehälter und Gagen der Einfachheit halber am Besten gleich in einer speziellen Währung bemessen: den Bundeskanzlergehältern. Sie wissen: Das Bundeskanzlergehalt in Deutschland ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Bundesministergesetz und besteht aus den Grundbezügen plus Dienstaufwandsentschädigungen von zusammen insgesamt rund 250.000 Euro pro Jahr, also einer viertel Million. Sie können es sicher genauer beziffern.

Jetzt kommen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Öffentlich-Rechtlichen:

Jörg Pilawa hat sich kürzlich eine ganze Insel gekauft. Ihm wurde vor seinem Umzug zum ZDF von der ARD ein Aufschlag von vier Bundeskanzlergehältern geboten, falls er bliebe. Was er wohl ganz offensichtlich ablehnte. Wohl gemerkt: Es ging um einen Aufschlag!

heute-Moderator Claus Kleber liegt mit seinen 600.000 Euro immerhin noch mehr als einmal über Ihrem Bundeskanzlergehalt.

Thomas Gottschalk wohnt nicht mehr in Häusern oder Villen, sondern in Schlössern und Palästen (zum Beispiel Schloss Marienfels). Sein Vermögen wird auf 85 bis 130 Millionen Euro geschätzt. Wie viele Bundeskanzlergehälter er im Jahr bekommt, ist meines Wissens nach nicht öffentlich bekannt.

Günther Jauch moderiert ja seit September 2011 einen dieser ARD-Polittalks. Hierfür erhält er 4.487 Euro – pro Minute! Die meisten Menschen müssen ein ganzes Jahr lang hart von morgens bis abends dafür arbeiten, was Jauch für gerade mal drei bis fünf Minuten Rumpalavern von der ARD bekommt. Um aber bei den Bundeskanzlergehältern zu bleiben: Nach einer 60-Minuten-Sendung hat er 269.220 Euro eingenommen, also mehr als Ihr Jahresgehalt, Frau Merkel! Bei geschätzten 40 Sendungen pro Jahr wären das 43 Bundeskanzlergehälter. Nehmen wir mal an, in allen 27 Staaten der Europäischen Union bekommen Ihre Kolleginnen und Kollegen durchschnittlich das gleiche wie Sie, dann kassierte Jauch von der ARD so viel wie alle 27 Regierungschefs zusammen und hätte nebenbei noch 16 Bundeskanzlerjahresgehälter übrig. Was sagen Sie als Bundeskanzlerin dazu? Sie waren doch mal in seiner Sendung. Ärgert Sie das nicht zumindest ein kleines bisschen, dass er in dieser Stunde, wo Sie mit ihm geplaudert haben, so viele Einnahmen hatte, wie Sie im ganzen Jahr? Mich zumindest macht das wütend!

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird Schritt für Schritt zu einem Monopolrundfunk ausgebaut. Markt und Freiheit gibt es aber nur, wenn es keine Monopole gibt! Am Zeitschriften-, Zeitungs- und Buchmarkt gibt es keine vergleichbare faktische Monopolisierung wie am Rundfunkmarkt. Es gibt dort zumindest keinen Verlag, der eine Bestands- und Entwicklungsgarantie erhalten hat und auch keinen, der runde 8 Milliarden Euro sicherer Einnahmen erhält, die den Bürgern per Gesetz zwangsabgenommen werden. Jeder Verlag muss sauber wirtschaften und die Bedürfnisse seiner Kunden erforschen und befriedigen. Daher haben wir Vielfalt auf diesen Märken. Der Printmarkt – insbesondere bei Zeitschriften und Büchern – zeichnet sich durch seine Themenbreite und seine Informationstiefe aus. Gäbe es dagegen eine Zeitschrift, die jeder zu bezahlen hätte, würde man wahrscheinlich erst einmal zu dieser greifen, bevor man sich andere Zeitschriften käuflich erwirbt. Folge: Der Zeitschriftenmarkt würde veröden.

Jetzt noch etwas zu dem neuen RBStV, den leider auch die CDU-Abgeordneten und alle CDU-Ministerpräsidenten zu verantworten haben. Es soll für »Wohnungen« bezahlt werden, für Betriebe, Mitarbeiter und Autos. Das alles hat nichts mit ARD und ZDF zu tun. Überhaupt nichts!

Was also ist eine »Wohnung«? Sie wird in § 3 RBStV so definiert:

Ȥ 3 Wohnung

(1) Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und

2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.«

Wenn jemand beispielsweise eine Party veranstaltet und ein Gast nicht mehr in der Lage ist, den Weg nach Hause zu finden, wäre der Geräteschuppen sicherlich »geeignet«, diesen Menschen seinen Rausch ausschlafen zu lassen.


Begräbnis des Datenschutzes
Daten, aus denen die Landesrundfunkanstalten die Beitragspflicht ableiten möchten, können sowohl vom Betroffenen erhoben als auch von staatlichen und privaten Datenanbietern angefordert, beziehungsweise angemietet werden. Dies darf gemäß § 11 Abs. 4 RBStV gemacht werden, ohne dass der Bürger oder die Bürgerin etwas davon erfährt.

Wir Bürger müssen außerdem von uns aus aktiv werden und den Anstalten alles melden: die Wohnung, das neu erworbene Auto oder wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird.

Ȥ 8 Anzeigepflicht

(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.«

Darüber hinaus kann die Rundfunkanstalt selbst aktiv werden und sich mit Befragungen an uns richten, auf die wir dann Auskünfte zu geben haben...

Insgesamt steht der Bürger gleich dreifach unter der Kontrolle der Landesrundfunkanstalten:

Er muss aktiv Selbstanzeige erstatten.
Er muss auf Anfragen wahrheitsgemäß antworten.
Über öffentliche Datenquellen und private Adresshändler können ohne sein Wissen Informationen über ihn eingeholt werden.

Wer diesen Zwängen nicht oder nur unzureichend nachkommt, begeht nach § 12 RBStV eine Ordnungswidrigkeit.

Um all das zu prüfen, haben die neuen »Beitragsbeauftragten« bald sehr viel Schnüffelarbeit zu leisten und viele peinliche Verhöre durchzuführen. 400 neue Mitarbeiter hat die GEZ schon jetzt dafür eingestellt.

Ich könnte noch lange mit meiner Kritik fortfahren, Frau Vorsitzende, ich weiß allerdings nicht, ob Sie meine Mail nicht längst in den Müll geworfen haben. Wenn Sie mehr wissen wollen über das, was Ihre Ministerpräsidenten und Landtagsabgeordneten beschlossen haben, können Sie dazu Ausführliches in meinem Buch Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013 nachlesen. Darin finden Sie auch die wichtigsten Kritikpunkte der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die auf die verheerenden Auswirkungen der einzelnen Normen aufmerksam gemacht haben. Ich und viele andere fragen sich daher, ob die CDU-Ministerpräsidenten und die CDU-Landtagsabgeordneten entweder diese Kritikpunkte nicht wahrgenommen haben, oder ob sie komplett beratungsresistent sind. Letzteres wäre eine wirklich schreckliche Vorstellung!

Doch noch einen Punkt, wenn Sie erlauben: Wie kann es eigentlich in einem Rechtsstaat sein, dass selbstständige Rundfunkgebührenbeauftragte auf die Menschheit losgelassen werden, die nur dann bezahlt werden, wenn sie »Schwarzseher/innen« dingfest gemacht haben? Dann aber auch fürstlich: mit 40 Prozent bei Nachzahlungen! Das sehe ich als einen klaren Verstoß gegen den Artikel 33 Abs. 4 GG. Aber das ist nur einer von ganz vielen rechtlichen Missständen bei der Eintreibung der Rundfunkgebühren und demnächst auch des Rundfunkbeitrags. Das gesamte System ist mittlerweile vollkommen in seinen Sitten verwahrlost. Lesen Sie bitte einmal den Fall der damals 85-jährigen zu 100 Prozent schwerbehinderten Frau, die vom RBB regelrecht gejagt wurde, und dass obwohl sie gar keine Rundfunkgeräte besaß, zum »Tatzeitpunkt« ihren festen Wohnsitz in Spanien hatte und außerdem ein RF-(Befreiungs-)Zeichen in ihrem Behindertenausweis trug. Diese Frau ist wegen der GEZ kurz nachdem sie dieses böse Spiel mit meiner Hilfe überstanden hatte, ins Ausland abgewandert. Sie hat mir übrigens verboten mitzuteilen, wohin sie ausgewandert ist. Sie fühlt sich noch immer von der GEZ verfolgt.

Wie Sie aus meinen bisherigen Ausführungen ersehen können, geht es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittlerweile fast nur noch um Geld und um ausgeklügelte und skrupellose Methoden, den Bürgern dieses Geld aus der Tasche zu ziehen. Dagegen werden gesellschaftliche Aufgaben, die ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk tatsächlich erfüllen könnte, nicht erfüllt.

Was wäre ein sinnvolles Programm, das wirklich den Menschen nützt? Es sollten beispielsweise Deutschkurse im Fernsehen, Radio und im Internet angeboten werden! Alle reden immer von Integration und davon, dass damit vieles im Argen liegt, aber keiner tut was! Außerdem könnten die Schulkinder von Schulfunksendungen profitieren und Fortbildungswillige könnten an Telekollegs teilnehmen. Nichts dergleichen geschieht! Ist das irgendeine perfide Absicht? Soll das Volk dumm bleiben? Ist es das, Frau Merkel? Sie werden es wissen, auch wenn Sie nicht mit abgestimmt haben!

Da Sie die Vorsitzende meiner Partei sind, möchte ich von Ihnen gerne wissen, was Sie von all dem halten. Hätten Sie ganz persönlich für den RBStV gestimmt oder distanzieren Sie sich von diesem Sklavenvertrag, der uns Bürger dazu zwingt, die Schlösser und Paläste der Fernsehmacher von unserem hart verdienten Geld zu finanzieren? Da ich seit über 20 Jahren bei Ihnen Mitglied bin, schäme ich mich nun für die Partei und habe sogar schon öffentlich von einer Wahl der CDU abgeraten.

Da ich ganz sicher weiß, dass ich nicht der einzige Bürger bin, der brennend auf Ihre Antwort wartet, habe ich diese Mail unter CC an verschiedene weitere Empfänger geschickt. Außerdem veröffentliche ich sie auf meiner Webseite unter www.gez-abschaffen.de/CDU.htm. Ich stelle es zudem anderen Medien frei, unter Nennung der Quelle die ganze Mail oder Teile davon ohne Rücksprache mit mir zu veröffentlichen.

Ich freue mich auf Ihre konstruktive Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Höcker

http://www.autofreunde24.de

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