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Tipps für Auto an und Verkauf

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1verkauf - Tipps für Auto an und Verkauf Empty Tipps für Auto an und Verkauf Di Aug 31, 2010 5:25 am

Christian

Christian

Hier können Sie sich Tipps holen, für den Fall, das Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten oder eine Anderes Fahrzeug kaufen sollten.

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2verkauf - Tipps für Auto an und Verkauf Empty Re: Tipps für Auto an und Verkauf Di Aug 31, 2010 5:27 am

Christian

Christian

Autoverkauf: Wo den Gebrauchten am Besten verkaufen?

Für jeden Besitzer eines Kraftfahrzeugs stellt sich nach einigen Jahren wieder die Frage, ob es denn nicht endlich wieder an der Zeit wäre, dass ein Neuwagen die heimische Garagenauffahrt ziert. An dieser Stelle wird der Gebrauchtwagen automatisch zum Problem. Für die letzte Fahrt zur Autoverwertung sind Fahrzeuge mit nur zwei oder drei Vorbesitzern in der Regel noch zu gut in Schuss. Also bietet sich an dieser Stelle der Verkauf als Gebrauchtwagen an. Mit dem Geld lässt sich schließlich ein noch besserer Neuwagen finanzieren. Wie sollte man beim Verkauf des Gebrauchtwagens aber vorgehen? Und lohnt sich eher das Veräußern an einen professionellen Händler oder haben private Käufer mehr Vorteile?

Wer sich an einen Vertrags- oder Gebrauchtwagenhändler wendet, muss in jedem Fall damit rechnen, dass der erzielte Preis mitunter nicht den Vorstellungen entspricht, an die man als Besitzer gedacht hat. Im Gegenzug muss man sich aber bei dieser Variante nicht um die Suche nach einem Käufer kümmern und kann auf eine Überprüfung sowie Grundreinigung des Gebrauchtwagens verzichten. Beim Verkauf an einen privaten Käufer winkt aber im Gegenzug ein etwas höherer Preis, der für das Fahrzeug erzielt werden kann. Wer sich als Besitzer eines Gebrauchtwagens für diese Möglichkeit entscheidet, sollte aber unter Umständen mit Betrügern oder anderen Problemen rechnen, was zum Beispiel die Mängelhaftung betrifft. Welche Variante also am Ende in Frage kommt, hängt hier sehr stark von den persönlichen Erwartungen des Besitzers eines Gebrauchtwagens ab.

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3verkauf - Tipps für Auto an und Verkauf Empty Re: Tipps für Auto an und Verkauf Di Aug 31, 2010 5:27 am

Christian

Christian

Auto verkaufen an einen Händler

Ist die Entscheidung für den Verkauf des gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler gefallen, muss der Besitzer in der Regel allerdings mit einigen Nachteilen leben, die den Verkauf in Eigeninitiative wesentlich attraktiver erscheinen lassen. Ganz oben auf dieser Liste steht sicher der Preis, denn sobald ein Gebrauchtwagen an einen professionellen Händler abgegeben wird, muss der Verkäufer mit einem niedrigeren Erlös aus dem Geschäft rechnen.

Demgegenüber stehen natürlich auch Vorteile, zu denen besonders der geringe Aufwand zählt. Wandert ein Gebrauchtwagen zum Händler, muss sich der ehemalige Besitzer in der Regel um nichts kümmern. Es fallen sämtliche Vorbereitungen für den Verkauf weg, zum Beispiel das Schalten einer Anzeige oder die Erledigung kleinerer Reparaturen, bevor Interessenten den Gebrauchtwagen zu Gesicht bekommen. Daneben müssen sich die Verkäufer an dieser Stelle auch nicht mit dem Ausformulieren eines Vertrags beschäftigen, da der Händler in der Regel bereits über ein entsprechendes Muster verfügt. Natürlich entbindet dies den Besitzer eines Gebrauchtwagens nicht von der Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen. Schließlich ist es durchaus möglich, dass sich im Kleingedruckten eines solchen Vertrages mitunter Formulierungen verbergen, die nach einigen Wochen für Ärger sorgen können. Nach der Unterschrift müssen nur noch die Papiere an den Händler übergeben werden, um den Verkauf des Gebrauchtwagens endgültig abzuschließen.

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4verkauf - Tipps für Auto an und Verkauf Empty Re: Tipps für Auto an und Verkauf Di Aug 31, 2010 5:28 am

Christian

Christian

Richtig inserieren
Um einen Gebrauchtwagen einem möglichst großen Kreis an potenziellen Käufern anzubieten, lassen sich unterschiedliche Medien nutzen. Die klassische Variante ist natürlich ein Inserat in regionalen Tages- oder Wochenzeitungen. Alternativ dazu kann aber auf das Internet ausgewichen werden: Hier sind die Anzeigen für jeden Interessenten ohne Probleme abrufbar und private Verkäufer sparen gegenüber den Printmedien noch zusätzlich Geld, da das Schalten einer Anzeige auf den verschiedenen Online-Plattformen in der Regel für diesen Personenkreis kostenlos ist. Bleibt nur die Frage, wie man richtig inseriert? Schließlich soll der Gebrauchte so viele Interessenten wie möglich ansprechen.

Ein wichtiges Kriterium für viele Käufer ist der Preis eines Gebrauchtwagens, was nicht heißen muss, dass nur Billigangebote wahrgenommen werden. Stimmt die Leistung, sprich der Zustand des Fahrzeugs, kann auch der Verkaufspreis etwas höher angesetzt werden. Eine wichtige Orientierungshilfe in diesem Zusammenhang ist die Schwacke- oder DAT-Liste. An dieser Stelle noch ein kleiner Tipp zur Gewährleistung: Diese kann zwar bei Verkäufen von Privat an Privat ausgeschlossen werden, bringt aber bei einem Verzicht auf den Haftungsausschluss am Ende einen höheren Verkaufspreis ein. Eine private Garantieversicherung schafft den Rahmen dafür, dass auch private Verkäufer eine einjährige Garantieerklärung abgeben können.

Neben dem Preis sind natürlich auch die technischen Angaben von Interesse. Hierzu gehören der Kilometerstand, Leistungsdaten sowie das Datum der Erstzulassung. Wer bereits auf einen kleinen Schaden oder die Vorgeschichte hinweist, kann bei interessierten Käufern einen Vertrauensbonus verbuchen.

Ein wesentlicher Faktor, der eine gute Gebrauchtwagenanzeige erst besonders macht, ist natürlich das Bild. Hier ist vor allem ein gepflegtes Fahrzeug in einer seriösen Umgebung gefragt. Zusätzliche Fotos aus dem Innenraum runden ein perfektes Inserat zusätzlich ab.

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5verkauf - Tipps für Auto an und Verkauf Empty Re: Tipps für Auto an und Verkauf Di Aug 31, 2010 5:28 am

Christian

Christian

Auto verkaufen an Privatpersonen

Wie beim Verkauf des Gebrauchtwagens an einen fachkundigen Händler haben auch Geschäfte zwischen privaten Käufern und Verkäufern ihre Vor- bzw. Nachteile. Einer der großen Pluspunkte, mit denen man als Besitzer eines Fahrzeugs rechnen kann, sind die höheren Preise, die sich beim Verkauf an Privatpersonen erzielen lassen. Daneben laufen gerade Geschäfte im näheren Freundes- oder Bekanntenkreis in der Regel bedeutend unkomplizierter ab als die Verhandlungen mit einem gewerblichen Händler.

Wer sich für diese Variante entscheidet, muss aber damit rechnen, dass hier ein nicht unerheblicher Zeitaufwand in die Vorbereitungen des Gebrauchtwagens zu investieren ist. Zuerst muss man sich als Verkäufer an dieser Stelle natürlich fragen, in welcher Form interessierte Käufer auf den Gebrauchtwagen aufmerksam gemacht werden sollen. Als zweiter Schritt folgen die Formulierung und das Schalten der Anzeige. Gerade bei regionalen Tageszeitungen oder Anzeigenblättern warten auf den Verkäufer zusätzliche Kosten, da ein Inserat hier im Allgemeinen kostenpflichtig ist. Abhilfe schaffen aber spezielle Portale im Internet, mit denen sich Angebote kostenlos erstellen lassen. Eine weitere Hürde bei privaten Geschäften betrifft den Zustand des Fahrzeugs, da verdeckte Mängel unter Umständen sogar dazu führen können, dass ein Gebrauchtwagenverkauf unangenehme rechtliche Folgen hat.

Aufgrund dieser Tatsache kann die Lektüre einiger Tipps und Hinweise zum Thema Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat nicht schaden. Wer danach alles richtig macht, kann sich nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag zufrieden zurücklehnen.

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6verkauf - Tipps für Auto an und Verkauf Empty Re: Tipps für Auto an und Verkauf Di Aug 31, 2010 5:29 am

Christian

Christian

Haftung beim Verkauf des Gebrauchtwagens

Garantie und Gewährleistung – ein Thema, dem private Verkäufer gern aus dem Weg gehen würden. Allerdings sollte man sich vor der Unterschrift des Kaufvertrages auch von der Händlerseite etwas genauer mit diesem Thema auseinandersetzen, denn nicht immer sind die späteren Ansprüche des Käufers unberechtigter Natur.

Gegenüber einem gewerblichen Händler haben private Verkäufer eines Gebrauchtwagens den großen Vorteil, dass sich die einjährige Gewährleistung, welche seit 2002 zur Pflicht geworden ist, unter Umständen umgehen lässt. Hierzu muss im Kaufvertrag ausdrücklich ein Ausschluss der Sachmängelhaftung erwähnt werden. Eine Haftungsbeschränkung bedarf unbedingt dieser schriftlichen Form, da andere Formulierungen, unter dem Motto: „Gekauft wie gesehen“, sich vor Gericht immer wieder als anfechtbar erwiesen haben. Fehlt in dem Kaufvertrag zu einem Gebrauchtwagen die Ausschlussklausel, haftet der Verkäufer für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits Bestand hatten. Ein solches Versäumnis ist am Ende nicht nur ärgerlich, sondern kann die Haushaltskasse auch erheblich belasten. Wer eine Haftung bei Privatgeschäften also ausschließen will, sollte unbedingt auf eine entsprechende Klausel achten.

Dabei gilt es allerdings auch zu bedenken, dass nicht alle Ansprüche durch die Haftungsbeschränkung erlöschen, denn werden schwerwiegende Mängel verschwiegen, bleibt die Haftung bestehen. Dazu zählt unter anderem, wenn Unfallschäden unerwähnt bleiben oder gar vertuscht werden. Für kleinere Bagatellschäden gilt diese Regelung der arglistigen Täuschung nicht, erst auf Nachfragen des Käufers hat der Besitzer eines Gebrauchtwagens auf die kleineren Blessuren der Vergangenheit hinzuweisen.

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7verkauf - Tipps für Auto an und Verkauf Empty Re: Tipps für Auto an und Verkauf Di Aug 31, 2010 5:29 am

Christian

Christian

Worauf sollte noch geachtet werden?

Bei Geschäften auf dem Markt mit Gebrauchtwagen sind häufig die Käufer Opfer unseriöser Anbieter, die so manchen Totalschaden als gepflegtes Garagenfahrzeug an den Mann bringen. Aber auch Verkäufer müssen immer wieder damit rechnen, an den einen oder anderen dubiosen Geschäftemacher zu geraten. Ein paar Tipps sollen dabei helfen, wenigstens einige der gängigen Tricks dieser schwarzen Schafe zu erkennen.

Verlockende Angebote der Käufer, die einen hohen Preis versprechen, wirken zwar im ersten Moment auf jeden privaten Verkäufer anziehend. Aber Vorsicht ist immer dann geboten, wenn die Überstellung des Gebrauchtwagens durch den Vorbesitzer erfolgen soll. Hier wartet mitunter nach einer langen Autofahrt die böse Überraschung in Form einer technischen Überprüfung. Und nach deren Ende zahlt der Käufer nicht mehr den ausgemachten Preis, sondern besteht auf ein niedrigeres Angebot. Gibt der Verkäufer hier nach, hat diese Masche wieder einmal ihren Erfolg bewiesen. Auf Angebote mit einem verlockenden Kaufpreis sollte deshalb mit einer gesunden Skepsis reagiert werden.

Eine weitere Falle für jeden Privatverkäufer sind Händler, die zwar vorgeben, bereits einen Käufer für das Fahrzeug gefunden zu haben, aber trotz allem Gebühren als Vorleistung verlangen. Dazu zählt zum Beispiel eine Pauschale für die Probefahrt oder eine Standgebühr. In diesen Fällen sollte man lieber dankend ablehnen und sich nach weiteren Kaufinteressenten umsehen, denn in den Verträgen verbergen sich oft noch zusätzliche Kosten, welche über die bereits geleisteten Gebühren noch weit hinausgehen. Auch als Verkäufer sollte man Angebote und Wünsche potenzieller Käufer kritisch hinterfragen.

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8verkauf - Tipps für Auto an und Verkauf Empty Re: Tipps für Auto an und Verkauf Di Aug 31, 2010 5:30 am

Christian

Christian

Der Kaufvertrag

Für den Kaufvertrag beim Verkauf eines Gebrauchtwagens gelten ähnliche Richtlinien wie für den Kauf eines Fahrzeugs: Hier müssen alle mündlich besprochenen Abreden schriftlich festgehalten werden. Schließlich dient der Kaufvertrag nicht nur dem Käufer im Ernstfall als Nachweis seiner Forderungen, sondern erfüllt für den Verkäufer den Zweck der Abwehr von unberechtigten Forderungen.

Innerhalb des Vertrages müssen in jedem Fall die persönlichen Daten der Vertragspartner festgehalten werden. Neben Name und Anschrift kann die Nummer des Personalausweises ebenso nützlich sein wie die Telefonnummer. Auf diese Weise erspart man sich ein langes Suchen im Telefonbuch bzw. kann das Gegenüber jederzeit einwandfrei identifizieren. Ein weiterer wichtiger Vertragsbestandteil sollten die technischen Daten des Gebrauchtwagens sein. Hier sind neben der Leistung, das Datum der Erstzulassung und eventuell auch bauliche Veränderungen oder Ähnliches aufzuführen. Zusätzliches Zubehör, etwa in Form von Winter- oder Sommerreifen, ist im Vertrag ebenfalls zu erwähnen, da der Verkäufer nur auf diese Art Ärger aus dem Weg gehen kann, falls der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt diesbezüglich weitere Forderungen stellt.

Äußerst wichtig bei der Formulierung eines Kaufvertrages für einen Gebrauchtwagen sind die einzelnen Mängel. Diese sollten in jedem Fall dem potenziellen Käufer mitgeteilt sowie schriftlich festgehalten werden. Auf diese Weise kommt man als Vorbesitzer eines Kraftfahrzeugs dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zuvor. In Kombination mit dem Ausschluss der Sachmängelhaftung sichern diese beiden Vertragsbestandteile den Verkäufer gegen unberechtigte Forderungen ab.

Neben einem entsprechenden Äußeren des Kaufobjektes sollte man in jedem Fall dem Kaufvertrag die gleiche Aufmerksamkeit zuwenden und die einzelnen Klauseln sorgfältig formulieren. Verkäufer mit wenig Erfahrung können sich in Form von Musterverträgen über die wichtigsten Eckpunkte informieren und diese Verträge als Vorlage nutzen.

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